Ladbergen (plattdeutsch Ladbiärgen) ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49549
Vorwahlen
05485, 05484
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen, Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen
Adressen:
1. Gemeinde Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
2. Bürgeramt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
3. Ordnungsamt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
Gemeinde Ladbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ladbergen hat ihr Einzelhandelskonzept von 2010 fortgeschrieben, um die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts nachhaltig zu gestalten. Dies beinhaltet eine aktuelle Bewertung der Einzelhandelssituation, Überprüfung der Zielsetzungen und Steuerungsgrundsätze, sowie Berücksichtigung der Auswirkungen von E-Commerce, der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Neue rechtliche Grundlagen, wie die Novellierung der landesplanerischen Vorgaben zum großflächigen Einzelhandel und der neue Einzelhandelserlass, wurden integriert. Die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels erfolgt durch Bauleitpläne, die die Entwicklung der Zentren und Nebenzentren unterstützen und eine ausgewogene Versorgungsstruktur sicherstellen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.