Ladbergen (plattdeutsch Ladbiärgen) ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49549
Vorwahlen
05485, 05484
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen, Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen
Adressen:
1. Gemeinde Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
2. Bürgeramt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
3. Ordnungsamt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
Gemeinde Ladbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ladbergen hat ihr Einzelhandelskonzept von 2010 fortgeschrieben, um die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts nachhaltig zu gestalten. Dies beinhaltet eine aktuelle Bewertung der Einzelhandelssituation, Überprüfung der Zielsetzungen und Steuerungsgrundsätze, sowie Berücksichtigung der Auswirkungen von E-Commerce, der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Neue rechtliche Grundlagen, wie die Novellierung der landesplanerischen Vorgaben zum großflächigen Einzelhandel und der neue Einzelhandelserlass, wurden integriert. Die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels erfolgt durch Bauleitpläne, die die Entwicklung der Zentren und Nebenzentren unterstützen und eine ausgewogene Versorgungsstruktur sicherstellen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.