Lalling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lalling und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94551
Vorwahl
09904
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmhl, Furthmhle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Lalling, Nabin, Oisching, Panholling, Ranzing, Ranzingerberg, Rohrstetten, Stritzling, Urding, Wannersdorf, Watzing, Zueding, Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmühl, Furthmühle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Nabin, Oisching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lalling, Hauptstraße 1, 94551 Lalling
2. Finanzamt Deggendorf, Bismarckstraße 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 5, 94469 Deggendorf
Gemeinde Lalling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.