Lalling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lalling und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94551
Vorwahl
09904
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmhl, Furthmhle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Lalling, Nabin, Oisching, Panholling, Ranzing, Ranzingerberg, Rohrstetten, Stritzling, Urding, Wannersdorf, Watzing, Zueding, Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmühl, Furthmühle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Nabin, Oisching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lalling, Hauptstraße 1, 94551 Lalling
2. Finanzamt Deggendorf, Bismarckstraße 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 5, 94469 Deggendorf
Gemeinde Lalling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung