Schaufling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lalling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94571
Vorwahl
09904
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching, Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, SanatoriumaHausstein, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schaufling, Theresienplatz 1, 94524 Schaufling
2. Ordnungsamt Schaufling, Bahnhofstraße 5, 94524 Schaufling
3. Finanzamt Deggendorf, Landstraße 22, 94469 Deggendorf
Gemeinde Schaufling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.