Schaufling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lalling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94571
Vorwahl
09904
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching, Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, SanatoriumaHausstein, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schaufling, Theresienplatz 1, 94524 Schaufling
2. Ordnungsamt Schaufling, Bahnhofstraße 5, 94524 Schaufling
3. Finanzamt Deggendorf, Landstraße 22, 94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.