Schaufling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lalling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94571
Vorwahl
09904
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching, Böhaming, Edhof, Ensbach, Ensmannsberg, Geßnach, Hainstetten, Muckenthal, Nadling, Nemering, Ragin, SanatoriumaHausstein, Unterberg, Urlading, Wainding, Wetzenbach, Woiding, Wotzmannsdorf, Wulreiching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schaufling, Theresienplatz 1, 94524 Schaufling
2. Ordnungsamt Schaufling, Bahnhofstraße 5, 94524 Schaufling
3. Finanzamt Deggendorf, Landstraße 22, 94469 Deggendorf
Gemeinde Schaufling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.