Langenargen ist eine baden-württembergische Gemeinde am Nordufer des Bodensees, etwa acht Kilometer östlich von Friedrichshafen im Bodenseekreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
7658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88085
Vorwahl
07543
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Endringerhof, Hammerschmiede, Mckle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald, Endringerhof, Hammerschmiede, Mückle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald
Adressen:
1. Gemeinde Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
2. Ordnungsamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
3. Standesamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
Gemeinde Langenargen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenargen gibt es aktuell Kontroversen um den Bebauungsplan für eine geschützte Streuobstwiese am Mooser Weg. Der Gemeinderat hatte trotz eines earlieren Bürgerentscheids von 2018, der gegen die Bebauung stimmte, im Dezember erneut einen Bebauungsplan aufgestellt. Daraufhin sammelten Bürger erneut Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das sogar doppelt so viele gültige Unterschriften wie nötig erhielt, um einen neuen Bürgerentscheid zu erzwingen. Die Bürger setzen sich für den Erhalt des Naturraums ein und fordern, dass Wohnraum an anderer Stelle geschaffen werden sollte.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.