Langenargen ist eine baden-württembergische Gemeinde am Nordufer des Bodensees, etwa acht Kilometer östlich von Friedrichshafen im Bodenseekreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
7658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88085
Vorwahl
07543
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Endringerhof, Hammerschmiede, Mckle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald, Endringerhof, Hammerschmiede, Mückle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald
Adressen:
1. Gemeinde Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
2. Ordnungsamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
3. Standesamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
Gemeinde Langenargen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenargen gibt es aktuell Kontroversen um den Bebauungsplan für eine geschützte Streuobstwiese am Mooser Weg. Der Gemeinderat hatte trotz eines earlieren Bürgerentscheids von 2018, der gegen die Bebauung stimmte, im Dezember erneut einen Bebauungsplan aufgestellt. Daraufhin sammelten Bürger erneut Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das sogar doppelt so viele gültige Unterschriften wie nötig erhielt, um einen neuen Bürgerentscheid zu erzwingen. Die Bürger setzen sich für den Erhalt des Naturraums ein und fordern, dass Wohnraum an anderer Stelle geschaffen werden sollte.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.