Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langenburg

Langenburg ist eine Stadt im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs in der Region Hohenlohe und gehört zum Landkreis Schwäbisch Hall. Urkundlich erwähnt wurde die Stadt erstmals 1226
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
1934 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74595
Vorwahl
07905
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 15, 74595 Langenburg
Hauptstraße 15, 74595 Langenburg 74595 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Atzenrod, Bächlingen, Herrenmhle, Hrden, Oberregenbach, Unterregenbach, Atzenrod, Bächlingen, Herrenmühle, Hürden, Oberregenbach, Unterregenbach
Adressen:
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Gemeinde Langenburg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
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  • Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Langenburg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in anderen Orten wie Schöntal und Kirchberg an der Jagst, aber nicht in Langenburg.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.