Laugna ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86502
Vorwahl
08272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch, Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
2. Ordnungsamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
3. Bauamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
Gemeinde Laugna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Laugna entstehen 17 neue Bauplätze in Osterbuch, nachdem der Gemeinderat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Zudem ist die Erweiterung des Gewerbegebiets West in Laugna geplant, wobei ein Grundstück am Ortsrand in Richtung Hettlingen hinzukommt. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Bocksberg ist ebenfalls in Bearbeitung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.