Lauterhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92283
Vorwahl
09186
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermhle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermhle, Hansmhle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen, Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermühle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermühle, Hansmühle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen
Adressen:
1. Gemeinde Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Am Schloß 1
92224 Amberg
3. Einwohnermeldeamt Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
Gemeinde Lauterhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.