Lautrach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87763
Vorwahl
08394
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dilpersried, Heiligenbauer, Illermhle, Locher, Neuwelt, Schnall, Schrofen, Wies, Wigelis, Zrs, Dilpersried, Heiligenbauer, Illermühle, Locher, Neuwelt, Schnall, Schrofen, Wies, Wigelis, Zürs
Adressen:
1. Gemeinde Lautrach
Hauptstraße 2
87763 Lautrach
2. Ordnungsamt Lautrach
Hauptstraße 2
87763 Lautrach
3. Finanzamt Memmingen
Bahnhofstraße 22
87700 Memmingen
Gemeinde Lautrach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet