Legau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
3366 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87764
Vorwahlen
08330, 08394
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ampo, Benggen, Bettrichs, Bihls, Bronnenmahd, Bummlers, Ehrensberg, Engelharz, Entenmoos, Felben, Fluhmhle, Graben, Greiters, Greut, Grub, Haid, Hofstatt, Hohmanns, Hub, Hummels, Kaltbronn, Katzenmoos, Kraivogels, Lausers, LausersamMoos, Lehenbhl, Loch, Maien, Moos, Neidegg, Neumhle, Oberau, Oberwaldegg, Oberwitzenberg, Reisers, Roßschenkels, Sack, Straß, Strimo, Unterau
Adressen:
1. Gemeinde Legau, Hauptstraße 1, 87797 Legau
2. Finanzamt Kempten, Am Schloßplatz 1, 87435 Kempten
3. Landratsamt Unterallgäu, Hauptstraße 3, 87719 Mindelheim
Gemeinde Legau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.