Legau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
3366 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87764
Vorwahlen
08330, 08394
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ampo, Benggen, Bettrichs, Bihls, Bronnenmahd, Bummlers, Ehrensberg, Engelharz, Entenmoos, Felben, Fluhmhle, Graben, Greiters, Greut, Grub, Haid, Hofstatt, Hohmanns, Hub, Hummels, Kaltbronn, Katzenmoos, Kraivogels, Lausers, LausersamMoos, Lehenbhl, Loch, Maien, Moos, Neidegg, Neumhle, Oberau, Oberwaldegg, Oberwitzenberg, Reisers, Roßschenkels, Sack, Straß, Strimo, Unterau
Adressen:
1. Gemeinde Legau, Hauptstraße 1, 87797 Legau
2. Finanzamt Kempten, Am Schloßplatz 1, 87435 Kempten
3. Landratsamt Unterallgäu, Hauptstraße 3, 87719 Mindelheim
Gemeinde Legau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.