Legau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
3366 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87764
Vorwahlen
08330, 08394
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ampo, Benggen, Bettrichs, Bihls, Bronnenmahd, Bummlers, Ehrensberg, Engelharz, Entenmoos, Felben, Fluhmhle, Graben, Greiters, Greut, Grub, Haid, Hofstatt, Hohmanns, Hub, Hummels, Kaltbronn, Katzenmoos, Kraivogels, Lausers, LausersamMoos, Lehenbhl, Loch, Maien, Moos, Neidegg, Neumhle, Oberau, Oberwaldegg, Oberwitzenberg, Reisers, Roßschenkels, Sack, Straß, Strimo, Unterau
Adressen:
1. Gemeinde Legau, Hauptstraße 1, 87797 Legau
2. Finanzamt Kempten, Am Schloßplatz 1, 87435 Kempten
3. Landratsamt Unterallgäu, Hauptstraße 3, 87719 Mindelheim
Gemeinde Legau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.