Woringen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87789
Vorwahl
08331
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbhl, Oelmhle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbhl, Weidenbhl, Zellereinöde, Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbühl, Oelmühle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbühl, Weidenbühl, Zellereinöde
Adressen:
1. Gemeinde Woringen
Hauptstraße 1
87787 Woringen
2. Ordnungsamt Landkreis Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Kreisverwaltung Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
Gemeinde Woringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.