Woringen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87789
Vorwahl
08331
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbhl, Oelmhle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbhl, Weidenbhl, Zellereinöde, Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbühl, Oelmühle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbühl, Weidenbühl, Zellereinöde
Adressen:
1. Gemeinde Woringen
Hauptstraße 1
87787 Woringen
2. Ordnungsamt Landkreis Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Kreisverwaltung Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
Gemeinde Woringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.