Sie liegt südwestlich von Osnabrück am Teutoburger Wald. Tecklenburg (ostwestfälisch Tiäkenbuorch) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen mit etwa 9600 Einwohnern. Sie liegt südwestlich von Osnabrück am Teutoburger Wald
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49545
Vorwahlen
05482, 05481, 05405, 05455, 05456
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Tecklenburg
Am Markt 1
49545 Tecklenburg
2. Kreis Steinfurt
Wilhelmstraße 10
48565 Steinfurt
3. Bürgeramt Tecklenburg
Am Markt 1
49545 Tecklenburg
Gemeinde Tecklenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.