Lindlar ist eine Gemeinde im Westen des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen (Deutschland), etwa 30 Kilometer östlich von Köln gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
21.366 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51789
Vorwahlen
02266, 02207, 02206, 02267
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenrath, Berg, Bolzenbach, Burg, Eichholz, Heibach, Hönighausen, Hoffstadt, Holz, Horpe, Kemmerich, Kurtenbach, Mittelsteinbach, Oberheiligenhoven, Obersteinbach, Ommerborn, Schätzmhle, Sttenbach, Unterschmmerich, Vorderrbach, Vossbruch, Weyer, Altenrath, Berg, Bolzenbach, Burg, Eichholz, Heibach, Hönighausen, Hoffstadt, Holz, Horpe, Kemmerich, Kurtenbach, Mittelsteinbach, Oberheiligenhoven, Obersteinbach, Ommerborn, Schätzmühle, Süttenbach
Adressen:
1. Gemeinde Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar
2. Bürgeramt Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar
3. Ordnungsamt Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar
Gemeinde Lindlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „An der Jugendherberge“ in Lindlar ist weiterhin umstritten. Die SPD, GRÜNE und FDP unterstützen eine moderne Quartiersentwicklung, während die CDU den Schwerpunkt auf den Bau von Einfamilienhäusern legen möchte. Im Dezember 2024 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan aus 2018, der eine offene Einfamilienhausbebauung vorsah, erneut kritisiert und abgelehnt. Die neue Planung umfasst ein erweitertes Plangebiet von etwa 9,8 Hektar und sieht eine stärkere Verdichtung und modernere Planung vor, was von der CDU abgelehnt wird.
Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP stimmten für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans mit elf Stimmen, während die CDU mit neun Stimmen dagegen stimmte. Es gibt Einigkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplans, um Flächen für den Wohnbau und Versorgungsanlagen zu nutzen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.