Pfinztal ist die einwohnerstärkste Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Stadtrecht und liegt im Landkreis Karlsruhe im Nordwesten des Landes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.699 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76327
Vorwahlen
0721, 07240
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
2. Bürgeramt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
3. Ordnungsamt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
Gemeinde Pfinztal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schnellermühle“ im Ortsteil Berghausen.
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan „Am Bahnhofsplatz“ im Ortsteil Berghausen.
- 2. Änderung des Bebauungsplans „Obere Au“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiete“ Teilbereich „Reute“ im Ortsteil Berghausen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenzentrum und Wohnpark an der Pfinz“ im Ortsteil Berghausen.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Kleinsteinbach.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söllinger Straße 52“ im Ortsteil Kleinsteinbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrfamilienhäuser Horster Graben“ im Ortsteil Wöschbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.