Pfinztal ist die einwohnerstärkste Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Stadtrecht und liegt im Landkreis Karlsruhe im Nordwesten des Landes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.699 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76327
Vorwahlen
0721, 07240
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
2. Bürgeramt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
3. Ordnungsamt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
Gemeinde Pfinztal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schnellermühle“ im Ortsteil Berghausen.
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan „Am Bahnhofsplatz“ im Ortsteil Berghausen.
- 2. Änderung des Bebauungsplans „Obere Au“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiete“ Teilbereich „Reute“ im Ortsteil Berghausen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenzentrum und Wohnpark an der Pfinz“ im Ortsteil Berghausen.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Kleinsteinbach.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söllinger Straße 52“ im Ortsteil Kleinsteinbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrfamilienhäuser Horster Graben“ im Ortsteil Wöschbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.