Pfinztal ist die einwohnerstärkste Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Stadtrecht und liegt im Landkreis Karlsruhe im Nordwesten des Landes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.699 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76327
Vorwahlen
0721, 07240
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
2. Bürgeramt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
3. Ordnungsamt Pfinztal
Hauptstraße 1
76327 Pfinztal
Gemeinde Pfinztal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schnellermühle“ im Ortsteil Berghausen.
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan „Am Bahnhofsplatz“ im Ortsteil Berghausen.
- 2. Änderung des Bebauungsplans „Obere Au“ im Ortsteil Berghausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiete“ Teilbereich „Reute“ im Ortsteil Berghausen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenzentrum und Wohnpark an der Pfinz“ im Ortsteil Berghausen.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Kleinsteinbach.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söllinger Straße 52“ im Ortsteil Kleinsteinbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrfamilienhäuser Horster Graben“ im Ortsteil Wöschbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.