Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ludwigsburg

Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa zwölf Kilometer nördlich der Stuttgarter Innenstadt. Seit dem 1. April 1956 ist Ludwigsburg Große Kreisstadt. Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa zwölf Kilometer nördlich der Stuttgarter Innenstadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
93.117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71634–71642, 71672
Vorwahlen
07141, 07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grnbhl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, ™lmhle, Solitude-Allee, Tambour, AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grünbühl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, Ölmühle, Solitude-Allee, Tambour
Adressen:
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 10
71638 Ludwigsburg

Landratsamt Ludwigsburg
Kaiserstraße 20
71638 Ludwigsburg

Finanzamt Ludwigsburg
Friedrichstraße 8
71638 Ludwigsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Ludwigsburg plant der Bauträger Bonava den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise mit insgesamt 91 Wohnungen auf einem 6500 Quadratmeter großen Areal am Fuchshof. Dieses Projekt umfasst auch ein Café oder eine Bäckerei und eine Tiefgarage mit 112 Stellplätzen. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.

Die Stadt Ludwigsburg hat insgesamt neun potenzielle Entwicklungsflächen identifiziert, auf denen in den kommenden Jahren etwa 1.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen, darunter auch Mietwohnungen. Weitere Baugebiete werden in der ehemaligen Jägerhofkaserne und in Grünbühl-Sonnenberg entwickelt.

Im Rahmen des Projekts ZURES arbeitet die Stadt an Methoden und Lösungsansätzen für die Anpassung an den Klimawandel und den gesellschaftlichen Wandel in der Bauleitplanung. Dies umfasst Klimaanalysen, sozio-ökonomische Trendanalysen und Handlungsempfehlungen für die städtebauliche Gestaltung von Quartieren.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.