Luhe-Wildenau ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92706
Vorwahl
09607
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Forsthof, Gelpertsricht, Neudorf, Neumaierhof, Oberwildenau, ™dhof, Schwanhof, Unterwildenau, Forsthof, Gelpertsricht, Neudorf, Neumaierhof, Oberwildenau, Ödhof, Schwanhof, Unterwildenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Luhe-Wildenau
Bahnhofstraße 2
92706 Luhe-Wildenau
2. Finanzamt Weiden i.d. OPf.
Schillerstraße 14
92637 Weiden i.d. OPf.
3. Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Bahnhofstraße 1
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Gemeinde Luhe-Wildenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf