Lunzenau ist eine Kleinstadt im Landkreis Mittelsachsen im mittleren Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
4072 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09328
Vorwahlen
037383, 037384 (Himmelhartha)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
2. Bürgeramt Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
3. Ordnungsamt Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
Gemeinde Lunzenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Cossen“ der Stadt Lunzenau, OT Cossen, wurde im Oktober 2019 unter Auflage genehmigt und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Plan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf nicht der Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde.
Zudem wurde am 8. Mai 2023 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Lunzenau 2030+" durch den Stadtrat beschlossen, das verschiedene Entwicklungsfelder und Visionen für die Zukunft der Stadt umfasst, einschließlich Aspekten der Bauleitplanung und Stadtentwicklung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.