Zu Ehren des größten Sohnes der Stadt führt Eisleben seit 1946 den Beinamen „Lutherstadt“. Die Lutherstadt Eisleben ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz im östlichen Harzvorland in Sachsen-Anhalt. Eisleben gehört dem Bund der Lutherstädte an
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
22.404 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06295
Vorwahlen
03475, 034773, 034776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
2. Finanzamt Eisleben, An der Riemannstraße 1, 06295 Eisleben
3. Agentur für Arbeit Eisleben, Am Schwanenteich 1, 06295 Eisleben
Gemeinde Lutherstadt Eisleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 beschlossen, um Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln. Ein konkreter Anlass ist das Vorhaben der Solarpark Laweketal GmbH & Co. KG, eine 137 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit 125 MWp Leistung in Hedersleben zu errichten. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.