Eisleben gehört dem Bund der Lutherstädte an. Die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg zählen seit 1996 zum UNESCO-Welterbe. Die Lutherstadt Eisleben ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz im östlichen Harzvorland in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
22.404 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06295
Vorwahlen
03475, 034773, 034776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
2. Finanzamt Eisleben, An der Riemannstraße 1, 06295 Eisleben
3. Agentur für Arbeit Eisleben, Am Schwanenteich 1, 06295 Eisleben
Gemeinde Lutherstadt Eisleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 beschlossen, um Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln. Ein konkreter Anlass ist das Vorhaben der Solarpark Laweketal GmbH & Co. KG, eine 137 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit 125 MWp Leistung in Hedersleben zu errichten. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.