Bekannt ist sie als Geburts- und Sterbeort Martin Luthers. Die Lutherstadt Eisleben ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz im östlichen Harzvorland in Sachsen-Anhalt. Die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg zählen seit 1996 zum UNESCO-Welterbe
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
22.404 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06295
Vorwahlen
03475, 034773, 034776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
2. Finanzamt Eisleben, An der Riemannstraße 1, 06295 Eisleben
3. Agentur für Arbeit Eisleben, Am Schwanenteich 1, 06295 Eisleben
Gemeinde Lutherstadt Eisleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 beschlossen, um Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln. Ein konkreter Anlass ist das Vorhaben der Solarpark Laweketal GmbH & Co. KG, eine 137 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit 125 MWp Leistung in Hedersleben zu errichten. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.