Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Löhne

Die Erhebung zur Stadt erfolgte erst 1969. Löhne ist bedeutender Standort der Möbelindustrie und nennt sich daher Weltstadt der Küchen. Seine frühere Funktion als wichtiger Eisenbahnknoten hat es in der zweiten Hälfte des 20
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32584
Vorwahlen
05732, 05731, 05228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

2. Finanzamt München
Widenmayerstraße 13
81543 München

3. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hermannstraße 1
65189 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ́80 und der Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich südlich An den Schanzen der Stadt Löhne sind wirksam geworden. Diese Änderungen treten gemäß § 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft. Die Bauleitpläne und dazugehörigen Begründungen können im Rathaus der Stadt Löhne oder im Internet eingesehen werden.

Es gibt auch Hinweise auf Verfahrensregeln, nach denen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht werden müssen, um beachtlich zu sein.

Zusätzlich gibt es Kontaktdaten für Ansprechpartner der Stadtentwicklung und Bauleitplanung in Löhne.
Straßen in Löhne: Krügerkamp, Krugstr., Krugweg, Krutmühlenweg, Kurze Brede, Kurze Str., Kurzer Weg, Lakenpohl, Landmannweg, Landsberger Str., Lange Kamp, Lange Lohe, Lange Str., Langenbrede, Langenfohrn, Langenhagen, Langer Weg, Lehmbrink, Lehmstich, Leinkamp, Leipziger Str., Lerchenweg, Lessingstr., Libellenweg, Liegnitzer Str., Lilienweg, Lindenkamp, Lisztstr., Lohbreite, Loher Str., Löhner Str., Lombsiedlung, Lönsweg, Lübbecker Str., Lucas-Cranach-Weg, Ludwig-Dütemeyer-Weg, Ludwigstr., Luisenstr., Magdeburger Str., Mahnerfeldweg, Maisweg, Margeritenweg, Marienstr., Markskamp, Markt, Martin-Luther-Str., Maschweg, Masurener Str., Matthias-Claudius-Str., Meinertsweg, Melanchthonstr., Memeler Str., Mergelkuhle, Mierensiek, Mittelflage, Mittelstr., Mittelweg, Möllerfeldstr., Mörikestr., Mozartstr., Mühlensiek, Mühlenstr., Mühlenweg, Münsterstr., Narzissenstr., Nelkenstr., Neuenhagener Weg, Neuer Kamp, Neuer Weg, Niederacker, Niederweg, Nobelstr., Noltestr., Noltings Hof, Nordbahnstr., Nordbreite, Nordfeld, Nordkamp, Obere Wilhelmstr., Oberer Hellweg, Oberer Kirchweg, Obergrünne, Obernfeld, Oeynhausener Str., Oppelner Str., Ostensieker Weg, Ostenweg, Osterbachweg, Osterfeldweg, Osterkamp, Oststr., Pappelweg, Parkweg, Paul-Gerhardt-Str., Pestalozzistr., Pickertweg, Piperkamp, Poppensiek, Posener Str., Poststr., Postweg, Potsdamer Str., Potthastweg, Quellental, Raabestr., Radbrink, Raiffeisenstr., Rathausstr., Ravensberger Str., Rebhuhnweg, Reitkamp, Rembrandtweg, Resiek, Richterkamp, Rickerstr., Rilkestr., Ringstr., Röbeler Str., Robert-Bosch-Str., Robert-Koch-Str., Rodbruch, Roggenkamp, Rolandstr., Rolfskamp, Rosenstr., Rostocker Str., Rotdornstr., Rötekuhle, Rottweg, Rubensweg, Rudolfstr., Rühnstr., Rürupstr., Rüscherstr., Sanddornweg, Sandkuhle, Sandstr., Schäferstr., Schäferweg, Scheidkamp, Scheppflage, Schierhof, Schierholzstr., Schillerstr., Schlegelstr., Schlehenweg, Schlingheide, Schmalenbachweg, Schmaler Weg, Schmetterlingsweg, Schmiedeweg, Schmieskamp, Schnatskamp, Schrakampstr., Schubertstr., Schulfeld, Schulstr., Schulweg, Schützenstr., Schwanenburgstr., Schweichelner Str., Schweriner Str., Siedlerweg, Siedlungsweg, Siemshofer Kirchstr., Sonnenbrink, Sperlingsgasse, Spittaler Str., Sprekelburg, Stadtrandweg, Starenweg, Steinacker, Steinkamp, Steinsiek, Steinsieker Weg, Steinstr., Stettiner Str., Stodieks Bogen, Störtekopf, Stühfeld, Sudbachtal, Südbahnstr., Sudbrink, Sudfeld, Südkamp, Südliches Regelholz, Sunderbrinkweg, Taschenklapp, Theodor-Fontane-Str., Theodor-Körner-Str., Theodor-Storm-Str., Thomas-Mann-Str., Tichelbrink, Tilsiter Str., Tischlerweg, Tonwerkstr., Trappenfeld, Triftenweg, Tulpenstr., Turlakweg, • 1234

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.