Hiddenhausen ist der Fläche nach die kleinste Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.790 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32120
Vorwahlen
05221, 05223, 05224
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hiddenhausen
Hauptstraße 1
32120 Hiddenhausen
2. Bürgeramt Hiddenhausen
Am Markt 1
32120 Hiddenhausen
3. Ordnungsamt Hiddenhausen
Hauptstraße 1
32120 Hiddenhausen
Gemeinde Hiddenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hiddenhausen sindSeveral neue Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- 44 Wohneinheiten sollen im Ortsteil Schweicheln zwischen dem Alten Kirchweg und der Karlstraße entstehen.
- Ein neuer Bebauungsplan für das Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße, zwischen Bünder Straße 415 und Bachstraße, ist im Juni 2022 in Kraft getreten. Dieser Plan umfasst eine maßvolle Verdichtung durch Neubauten und die Ertüchtigung von Bestandsgebäuden.
- Ein weiterer Bebauungsplan (Nr. Oe 10) für das Wohngebiet zwischen Dahlienweg und Herringhauser Straße ist in Planung.
- Zudem sollen 44 Wohneinheiten im Projekt "Zwischen Berg und Bahn II" entstehen, das im Gemeindeentwicklungsausschuss vorgestellt wurde.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.