Hiddenhausen ist der Fläche nach die kleinste Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.790 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32120
Vorwahlen
05221, 05223, 05224
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hiddenhausen
Hauptstraße 1
32120 Hiddenhausen
2. Bürgeramt Hiddenhausen
Am Markt 1
32120 Hiddenhausen
3. Ordnungsamt Hiddenhausen
Hauptstraße 1
32120 Hiddenhausen
Gemeinde Hiddenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hiddenhausen sindSeveral neue Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- 44 Wohneinheiten sollen im Ortsteil Schweicheln zwischen dem Alten Kirchweg und der Karlstraße entstehen.
- Ein neuer Bebauungsplan für das Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße, zwischen Bünder Straße 415 und Bachstraße, ist im Juni 2022 in Kraft getreten. Dieser Plan umfasst eine maßvolle Verdichtung durch Neubauten und die Ertüchtigung von Bestandsgebäuden.
- Ein weiterer Bebauungsplan (Nr. Oe 10) für das Wohngebiet zwischen Dahlienweg und Herringhauser Straße ist in Planung.
- Zudem sollen 44 Wohneinheiten im Projekt "Zwischen Berg und Bahn II" entstehen, das im Gemeindeentwicklungsausschuss vorgestellt wurde.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.