Die Gemeinde liegt rund 25 km nördlich von Bielefeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32278
Vorwahl
05223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sdlengern, Südlengern
Adressen:
1. Gemeinde Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
2. Bürgeramt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
3. Ordnungsamt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
Gemeinde Kirchlengern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat den Bebauungsplan „Ki 11 – Espelweg/Westerfeldweg“ im Jahr 2017 geändert, um eine innerörtlich gelegene Ackerfläche für Wohnbebauung zu erschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 2,4 Hektar und soll vorwiegend für Einfamilienhausgrundstücke und untergeordnet für Mehrfamilienhausgrundstücke genutzt werden. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist. Das Ziel ist die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungszusammenhangs und die Schaffung von Wohnraum, der seit Jahren im Flächenutzungsplan vorgesehen war.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung