Kirchlengern (niederdeutsch: (Kirk-)Liörnern) ist eine kreisangehörige Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold) im Nordosten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32278
Vorwahl
05223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sdlengern, Südlengern
Adressen:
1. Gemeinde Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
2. Bürgeramt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
3. Ordnungsamt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
Gemeinde Kirchlengern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat den Bebauungsplan „Ki 11 – Espelweg/Westerfeldweg“ im Jahr 2017 geändert, um eine innerörtlich gelegene Ackerfläche für Wohnbebauung zu erschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 2,4 Hektar und soll vorwiegend für Einfamilienhausgrundstücke und untergeordnet für Mehrfamilienhausgrundstücke genutzt werden. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist. Das Ziel ist die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungszusammenhangs und die Schaffung von Wohnraum, der seit Jahren im Flächenutzungsplan vorgesehen war.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.