Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Löhne

Seine frühere Funktion als wichtiger Eisenbahnknoten hat es in der zweiten Hälfte des 20. Löhne  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈløːnə] (niederdeutsch: Loihne, Loine) ist eine Mittelstadt im Nordosten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, gelegen etwa 25 km nordöstlich von Bielefeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32584
Vorwahlen
05732, 05731, 05228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

2. Finanzamt München
Widenmayerstraße 13
81543 München

3. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hermannstraße 1
65189 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ́80 und der Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich südlich An den Schanzen der Stadt Löhne sind wirksam geworden. Diese Änderungen treten gemäß § 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft. Die Bauleitpläne und dazugehörigen Begründungen können im Rathaus der Stadt Löhne oder im Internet eingesehen werden.

Es gibt auch Hinweise auf Verfahrensregeln, nach denen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht werden müssen, um beachtlich zu sein.

Zusätzlich gibt es Kontaktdaten für Ansprechpartner der Stadtentwicklung und Bauleitplanung in Löhne.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.