Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Löhne

Löhne  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈløːnə] (niederdeutsch: Loihne, Loine) ist eine Mittelstadt im Nordosten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, gelegen etwa 25 km nordöstlich von Bielefeld. Mit rund 40.000 Einwohnern ist sie die nach Einwohnern drittgrößte Kommune im ostwestfälischen Kreis Herford
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32584
Vorwahlen
05732, 05731, 05228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

2. Finanzamt München
Widenmayerstraße 13
81543 München

3. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hermannstraße 1
65189 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ́80 und der Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich südlich An den Schanzen der Stadt Löhne sind wirksam geworden. Diese Änderungen treten gemäß § 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft. Die Bauleitpläne und dazugehörigen Begründungen können im Rathaus der Stadt Löhne oder im Internet eingesehen werden.

Es gibt auch Hinweise auf Verfahrensregeln, nach denen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht werden müssen, um beachtlich zu sein.

Zusätzlich gibt es Kontaktdaten für Ansprechpartner der Stadtentwicklung und Bauleitplanung in Löhne.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.