Mit rund 26.000 Einwohnern gehört die ostwestfälische Stadt zum Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Lübbecke [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlʏbɛkə] (niederdeutsch: Lübke) ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32312
Vorwahlen
05741, 05743
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obernfelde, Vierlinden
Adressen:
1. Stadt Lübbecke, Rathausstraße 1, 32312 Lübbecke
2. Kreis Minden-Lübbecke, Königstraße 30, 32423 Minden
3. Agentur für Arbeit Minden, Bahnhofstraße 25, 32423 Minden
Gemeinde Lübbecke – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein erster Entwurf für den Umbau des Lübbecker Großparkplatzes zu einem Wohnquartier wurde im Bauausschuss vorgestellt und erhielt viel Zustimmung, aber es gibt noch keinen Bebauungsplan.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße" am 09.12.2024.
- Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg" am 09.12.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/33/178 Westlich Kutscherweg am 18.03.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. G 42 Heekeweg am 06.02.2024.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.