Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lübbecke

Mit rund 26.000 Einwohnern gehört die ostwestfälische Stadt zum Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Lübbecke  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlʏbɛkə] (niederdeutsch: Lübke) ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32312
Vorwahlen
05741, 05743
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obernfelde, Vierlinden
Adressen:
1. Stadt Lübbecke, Rathausstraße 1, 32312 Lübbecke
2. Kreis Minden-Lübbecke, Königstraße 30, 32423 Minden
3. Agentur für Arbeit Minden, Bahnhofstraße 25, 32423 Minden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:30 13:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Ein erster Entwurf für den Umbau des Lübbecker Großparkplatzes zu einem Wohnquartier wurde im Bauausschuss vorgestellt und erhielt viel Zustimmung, aber es gibt noch keinen Bebauungsplan.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße" am 09.12.2024.
- Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg" am 09.12.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/33/178 Westlich Kutscherweg am 18.03.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. G 42 Heekeweg am 06.02.2024.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.