Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lübeck

Lübeck ist mit rund 214 km² die flächenmäßig größte Stadt Schleswig-Holsteins. Die nächstgelegenen großen Städte sind Hamburg etwa 65 Kilometer südwestlich, Kiel etwa 78 Kilometer nordwestlich und Schwerin etwa 68 Kilometer südöstlich
Bundesland
Einwohner
216.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23552–23570, 23627, 23628Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0451, 04502, 04508, 04509
Adresse der Stadtverwaltung
Breite Straße 62, 23552 Lübeck
Breite Straße 62, 23552 Lübeck 23539 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Absalonshorst, Altlauerhof, Baumsberg, Brandenmühle, BunteKuh, DritteFischerbuden, Eichholz, ErsteFischerbuden, Falkenhusen, Gothmund, Grönauerbaum, Harbershorst, Herreninsel, Huntenhorst, Israelsdorf, Kaninchenberg, Krempelsdorf, Kronsforde, Krummesserbaum, Legan, Marli, Mönkhof, Müggenbusch, Niemark, Padelügge, Reeckerheide, Rennsahl, Ringstedtenhof, Roggenhorst, Rothebek, Sandkrug, Schnakenkoppel, Schönböcken, Spieringshorst, Steinraderhof, Stüvhof, Teerhofinsel, Vorwerk, Wakenitzhof, Waldhusen
Gemeinde Lübeck – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.