Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lüdersdorf

Lüdersdorf ist die westlichste Gemeinde im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
5308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23923
Vorwahl
038821
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lüdersdorf, Am Markt 1, 23968 Lüdersdorf
2. Amtsgericht Grevesmühlen, Am Markt 10, 23936 Grevesmühlen
3. Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismarsche Str. 32, 23966 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 17:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Eine Familie in Lüdersdorf muss für eine Änderung des Bebauungsplans 20.000 Euro extra zahlen, um ihr Haus bauen zu können. Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Leben am Lüdersdorfer Graben" ist bereits rechtskräftig und die Erschließung erfolgte im Frühjahr 2023. Ein weiteres Baugebiet, der "Wohnpark Lüdersdorf", bietet 46 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.