Lüdersdorf ist die westlichste Gemeinde im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
5308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23923
Vorwahl
038821
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lüdersdorf, Am Markt 1, 23968 Lüdersdorf
2. Amtsgericht Grevesmühlen, Am Markt 10, 23936 Grevesmühlen
3. Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismarsche Str. 32, 23966 Wismar
Gemeinde Lüdersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine Familie in Lüdersdorf muss für eine Änderung des Bebauungsplans 20.000 Euro extra zahlen, um ihr Haus bauen zu können. Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Leben am Lüdersdorfer Graben" ist bereits rechtskräftig und die Erschließung erfolgte im Frühjahr 2023. Ein weiteres Baugebiet, der "Wohnpark Lüdersdorf", bietet 46 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.