Die Gemeinde Lütetsburg (ostfriesisch-plattdeutsch Lütsbörg) ist Mitglied des Gemeindeverbandes Samtgemeinde Hage im Landkreis Aurich im nördlichen Ostfriesland und liegt zwischen der Stadt Norden und dem Flecken Hage
Bundesland
Landkreis
Einwohner
728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26524
Vorwahl
04931
Adresse der Verbandsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lütetsburg
Hauptstraße 10
26524 Lütetsburg
2. Landkreis Aurich
Am Schloßplatz 1
26603 Aurich
3. Bürgeramt Lütetsburg
Dorfstraße 5
26524 Lütetsburg
Gemeinde Lütetsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lütetsburg in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Norden und andere Orte in Ostfriesland.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.