Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lütetsburg

Die Gemeinde Lütetsburg (ostfriesisch-plattdeutsch Lütsbörg) ist Mitglied des Gemeindeverbandes Samtgemeinde Hage im Landkreis Aurich im nördlichen Ostfriesland und liegt zwischen der Stadt Norden und dem Flecken Hage
Bundesland
Landkreis
Einwohner
728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26524
Vorwahl
04931
Adresse der Verbandsverwaltung
Hauptstr. 56, 26524 Hage
Hauptstr. 56, 26524 Hage 26524 Niedersachsen DE
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lütetsburg
Hauptstraße 10
26524 Lütetsburg

2. Landkreis Aurich
Am Schloßplatz 1
26603 Aurich

3. Bürgeramt Lütetsburg
Dorfstraße 5
26524 Lütetsburg
Gemeinde Lütetsburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lütetsburg in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Norden und andere Orte in Ostfriesland.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.