Die als Oberzentrum eingestufte Stadt liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf, sie ist außerdem Bestandteil der Metropolregion Rhein-Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
261.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41061–41239
Vorwahlen
02161, 02166
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mönchengladbach
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
Kreis Viersen
Rathausstraße 3
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Hindenburgstraße 163
41236 Mönchengladbach
Gemeinde Mönchengladbach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mönchengladbach wurde ein Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept verabschiedet, das Leitlinien für die Entwicklung von Gewerbeflächen festlegt. 14 Standorte wurden identifiziert und priorisiert, die großes Potential für kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung haben.
- Kurzfristig sollen Bebauungspläne für die Gebiete Güdderath-Nord-West und Marie-Juchacz-Straße bis Ende des Jahres begonnen werden.
- Für 2026 ist das Bebauungsplan-Verfahren für den Parkplatz und die Trabrennbahn am Flughafen geplant.
- Mittelfristig soll das brachgefallene Areal des Betonwerkes An der Waldesruh, die Fläche Am Ringofen und das JHQ entwickelt werden.
- Langfristig sind die Gebiete Erftstraße Ost und Nord, Güdderath Süd-Ost, eine Erweiterungsfläche am Flughafen, eine Fläche am Klosterhofweg sowie die interkommunalen Gewerbegebiete Sasserath-Jüchen und Hardt-Mackenstein vorgesehen.
Diese Pläne sollen dem Strukturwandel dienen, neue Unternehmen ansiedeln und der vorhandenen Wirtschaft Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.