Mönkeberg ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein an der Kieler Förde.
Bundesland
Kreis
Einwohner
4143 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24248
Vorwahl
0431
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Mönkeberg
Am Markt 1
24220 Mönkeberg
2. Kreisverwaltung Plön
Wilhelmstraße 1
24214 Plön
3. Amtsgericht Plön
Schloßstraße 1
24214 Plön
Gemeinde Mönkeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkeberg betreffen die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, insbesondere den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Die Gemeinde Mönkeberg beteiligt die Öffentlichkeit frühzeitig und in einem zweiten Schritt durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Planentwürfe können in der Amtsverwaltung Schrevenborn und im Gemeindebüro Mönkeberg eingesehen werden, und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Rechtskräftige Bauleitpläne werden veröffentlicht und können ebenfalls in den genannten Einrichtungen eingesehen werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.