Machern ist eine Gemeinde im Osten des Landkreises Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6760 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04827,04828 (Püchau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034292
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Machern
Hauptstraße 1
04827 Machern
2. Ordnungsamt Machern
Rathausplatz 2
04827 Machern
3. Bauamt Machern
Kirchstraße 5
04827 Machern
Gemeinde Machern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat am 26.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Handel und Wohnen Alte Leipziger Straße“ gebilligt und zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung bestimmt. Der Vorentwurf liegt vom 26.03.2024 bis 26.04.2024 zur Einsichtnahme und zur Äußerung aus. Stellungnahmen können während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.