Maierhöfen (westallgäuerisch Moiehefe) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Argental.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88167
Vorwahl
08383
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Anderhalbs, Beeren, Bengel, Biesen, Buchers, Büchlenberg, Ehrhafts, Flucken, Geschwendhof, Greit, Grenze, Grub, Gschwend, Happach, Hochstädt, Kitzensberg, Linden, Nagelringen, Neppen, Obersteig, Raschenberg, Reute, Riedholz, Ringenberg, Schanz, Scharfentöbele, Schwarzen, Stockach, Straß, Untersteig, Vorholz, Warmhalden, Wolfbühl
Adressen:
1. Gemeinde Maierhöfen
Hauptstraße 1
88167 Maierhöfen
2. Landratsamt Lindau
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Amtsgericht Lindau
Schützingerstraße 3
88131 Lindau
Gemeinde Maierhöfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.