Maierhöfen (westallgäuerisch Moiehefe) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Argental.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88167
Vorwahl
08383
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Anderhalbs, Beeren, Bengel, Biesen, Buchers, Büchlenberg, Ehrhafts, Flucken, Geschwendhof, Greit, Grenze, Grub, Gschwend, Happach, Hochstädt, Kitzensberg, Linden, Nagelringen, Neppen, Obersteig, Raschenberg, Reute, Riedholz, Ringenberg, Schanz, Scharfentöbele, Schwarzen, Stockach, Straß, Untersteig, Vorholz, Warmhalden, Wolfbühl
Adressen:
1. Gemeinde Maierhöfen
Hauptstraße 1
88167 Maierhöfen
2. Landratsamt Lindau
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Amtsgericht Lindau
Schützingerstraße 3
88131 Lindau
Gemeinde Maierhöfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.