Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Maihingen

Maihingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
1194 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86747
Vorwahl
09087
Adresse der Verbandsverwaltung
Weinstr. 19, 86757 Wallerstein
Weinstr. 19, 86757 Wallerstein 86747 Bayern DE
Website
Ortsteile
Klostermhle, Langenmhle, Klostermühle, Langenmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maihingen, Hauptstraße 1, 86747 Maihingen
2. Finanzamt Nördlingen, Bahnhofstraße 1, 86720 Nördlingen
3. Landratsamt Donau-Ries, An den Bachwiesen 1, 86720 Donauwörth
Gemeinde Maihingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.