Malching ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94094
Vorwahl
08573
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Galgen, Hochleithen, Lindach, Obermalching, Untermalching, Galgen, Hochleithen, Lindach, Obermalching, Untermalching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Malching, Hauptstraße 1, 84329 Malching
2. Landkreis Rottal-Inn, Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 1, 84359 Simbach am Inn
3. Standesamt Malching, Hauptstraße 1, 84329 Malching
Gemeinde Malching – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.