Malgersdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84333
Vorwahl
09954
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amberg, Antenpoint, Asbach, Bach, Binderöd, Bleickersdorf, Blumreising, Eben, Eckelsberg, Elpersdorf, Embach, Engersöd, Engerthal, Fnfleiten, Galleck, Gmeinbauer, Großwimm, Guggenberg, Heilmfurt, Hilbing, Hinteramberg, Hintereich, Hollmannsöd, Irlach, Kenoden, Kleinwalln, Kleinwimm, Klingenberg, Kollbach, Lalling, Mangolsöd, Memberg, Mooshaus, Nußbaum, Nußdorf, Oberhaarland, Oberhaid, Oberschneewinkel, ™d, Passelsberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
2. Ordnungsamt Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
3. Bauamt Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
Gemeinde Malgersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.