Massing ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Massing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
4132 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84323
Vorwahl
08724
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anzenberg, Atzing, Brumm, Engersdorf, Gigglberg, Gottholbing, Gunzen, Haag, Haslach, Heinrichsberg, Hellsberg, Hintergausberg, Hintergrub, Hinterwimm, Holzlehen, Holzlucken, Jepolding, Kieswimm, Kottenöd, Kreuzöd, Liegöd, Linn, Massing, Moosvogl, Neumhl, Nußbaum, Oberroßbach, Oberzaun, Passelsberg, Pirket, Ramprecht, Reisach, Rottenwöhr, Scheuern, Schusteröd, Seonbuch, Siedöd, Staudach, Steinbchl, Thannet
Adressen:
1. Gemeinde Massing, Hauptstraße 1, 84326 Massing
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Rottal-Inn, Bahnhofstraße 1, 84326 Massing
Gemeinde Massing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung