Massing ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Massing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
4132 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84323
Vorwahl
08724
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anzenberg, Atzing, Brumm, Engersdorf, Gigglberg, Gottholbing, Gunzen, Haag, Haslach, Heinrichsberg, Hellsberg, Hintergausberg, Hintergrub, Hinterwimm, Holzlehen, Holzlucken, Jepolding, Kieswimm, Kottenöd, Kreuzöd, Liegöd, Linn, Massing, Moosvogl, Neumhl, Nußbaum, Oberroßbach, Oberzaun, Passelsberg, Pirket, Ramprecht, Reisach, Rottenwöhr, Scheuern, Schusteröd, Seonbuch, Siedöd, Staudach, Steinbchl, Thannet
Adressen:
1. Gemeinde Massing, Hauptstraße 1, 84326 Massing
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Rottal-Inn, Bahnhofstraße 1, 84326 Massing
Gemeinde Massing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.