Massing ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Massing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
4132 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84323
Vorwahl
08724
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anzenberg, Atzing, Brumm, Engersdorf, Gigglberg, Gottholbing, Gunzen, Haag, Haslach, Heinrichsberg, Hellsberg, Hintergausberg, Hintergrub, Hinterwimm, Holzlehen, Holzlucken, Jepolding, Kieswimm, Kottenöd, Kreuzöd, Liegöd, Linn, Massing, Moosvogl, Neumhl, Nußbaum, Oberroßbach, Oberzaun, Passelsberg, Pirket, Ramprecht, Reisach, Rottenwöhr, Scheuern, Schusteröd, Seonbuch, Siedöd, Staudach, Steinbchl, Thannet
Adressen:
1. Gemeinde Massing, Hauptstraße 1, 84326 Massing
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Rottal-Inn, Bahnhofstraße 1, 84326 Massing
Gemeinde Massing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.