Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marbach am Neckar

Marbach am Neckar ist eine Stadt etwa 20 Kilometer nördlich von Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.797 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71672, 71711
Vorwahl
07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Hauptstraße 28
71672 Marbach am Neckar

2. Landratsamt Ludwigsburg
Bahnhofstraße 5
71634 Ludwigsburg

3. Amtsgericht Ludwigsburg
Wilhelmstraße 21
71638 Ludwigsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Marbach am Neckar gibt es mehrere Bebauungsprojekte und Herausforderungen:

- Im Stadtteil Rielingshausen wird die Ausweisung einer etwa 3 ha großen Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand, known als "Keltergrund", vorangetrieben. Das Projekt umfasst 16 Reihenhäuser und 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 82 bis 96 Wohneinheiten. Die Stadt verfügt über das Eigentum der meisten Grundstücksflächen, was eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht.

- Ein anderes Projekt in der Lerchenstraße sieht den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit 28 barrierefreien Wohnungen vor. Dieses Projekt hat Bedenken hervorgerufen, da es möglicherweise Auswirkungen auf das geplante Neubaugebiet Kreuzäcker haben könnte.

- Das Neubaugebiet Kreuzäcker selbst steht weiterhin in der Schwebe, da die Realisierung aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Grundstückseigentümern und anderen Hindernissen verzögert wird.

- Weitere potenzielle Bebauungsflächen, wie die Innenentwicklungsflächen östlich der Zeilstraße und nördlich der Langen Straße, sind aufgrund von Erschließungsschwierigkeiten und Nutzungskonflikten mittelfristig nicht realisierbar.

- Die Stadt arbeitet an einem Entwicklungskonzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um neue Wohnbauflächen zu identifizieren und den Bedarf an Wohnraum zu decken.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.