Marbach am Neckar ist eine Stadt etwa 20 Kilometer nördlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.797 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71672, 71711
Vorwahl
07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Hauptstraße 28
71672 Marbach am Neckar
2. Landratsamt Ludwigsburg
Bahnhofstraße 5
71634 Ludwigsburg
3. Amtsgericht Ludwigsburg
Wilhelmstraße 21
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Marbach am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Marbach am Neckar gibt es mehrere Bebauungsprojekte und Herausforderungen:
- Im Stadtteil Rielingshausen wird die Ausweisung einer etwa 3 ha großen Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand, known als "Keltergrund", vorangetrieben. Das Projekt umfasst 16 Reihenhäuser und 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 82 bis 96 Wohneinheiten. Die Stadt verfügt über das Eigentum der meisten Grundstücksflächen, was eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht.
- Ein anderes Projekt in der Lerchenstraße sieht den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit 28 barrierefreien Wohnungen vor. Dieses Projekt hat Bedenken hervorgerufen, da es möglicherweise Auswirkungen auf das geplante Neubaugebiet Kreuzäcker haben könnte.
- Das Neubaugebiet Kreuzäcker selbst steht weiterhin in der Schwebe, da die Realisierung aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Grundstückseigentümern und anderen Hindernissen verzögert wird.
- Weitere potenzielle Bebauungsflächen, wie die Innenentwicklungsflächen östlich der Zeilstraße und nördlich der Langen Straße, sind aufgrund von Erschließungsschwierigkeiten und Nutzungskonflikten mittelfristig nicht realisierbar.
- Die Stadt arbeitet an einem Entwicklungskonzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um neue Wohnbauflächen zu identifizieren und den Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.