Marbach am Neckar ist eine Stadt etwa 20 Kilometer nördlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.797 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71672, 71711
Vorwahl
07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Hauptstraße 28
71672 Marbach am Neckar
2. Landratsamt Ludwigsburg
Bahnhofstraße 5
71634 Ludwigsburg
3. Amtsgericht Ludwigsburg
Wilhelmstraße 21
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Marbach am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Marbach am Neckar gibt es mehrere Bebauungsprojekte und Herausforderungen:
- Im Stadtteil Rielingshausen wird die Ausweisung einer etwa 3 ha großen Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand, known als "Keltergrund", vorangetrieben. Das Projekt umfasst 16 Reihenhäuser und 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 82 bis 96 Wohneinheiten. Die Stadt verfügt über das Eigentum der meisten Grundstücksflächen, was eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht.
- Ein anderes Projekt in der Lerchenstraße sieht den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit 28 barrierefreien Wohnungen vor. Dieses Projekt hat Bedenken hervorgerufen, da es möglicherweise Auswirkungen auf das geplante Neubaugebiet Kreuzäcker haben könnte.
- Das Neubaugebiet Kreuzäcker selbst steht weiterhin in der Schwebe, da die Realisierung aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Grundstückseigentümern und anderen Hindernissen verzögert wird.
- Weitere potenzielle Bebauungsflächen, wie die Innenentwicklungsflächen östlich der Zeilstraße und nördlich der Langen Straße, sind aufgrund von Erschließungsschwierigkeiten und Nutzungskonflikten mittelfristig nicht realisierbar.
- Die Stadt arbeitet an einem Entwicklungskonzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um neue Wohnbauflächen zu identifizieren und den Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.