Der Flecken Marienhafe ist eine Gemeinde und Verwaltungssitz in der Samtgemeinde Brookmerland im Landkreis Aurich in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26529
Vorwahl
04934
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, Moortun, Mhlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjche, TjcherŽcker, TjcherGrashaus, TjcherWilde, Upgant, UpganterŽcker, Wykhoff, AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, KleinTjücherGrashaus, Moortun, Mühlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjüche, TjücherÄcker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
2. Standesamt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
3. Bürgeramt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
Gemeinde Marienhafe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.