Die Gemeinde Mariental ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
816 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38368
Vorwahl
05356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
2. Einwohnermeldeamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
3. Ordnungsamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
Gemeinde Mariental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36 zielt auf die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- oder gemischte Bebauung zwischen den Straßen Pappelallee und Hammer Straße sowie westlich und südlich der Gleisanlagen. Es fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. März bis 11. April 2022 statt, und die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 15. Februar 2022 erteilt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.