Mariental ist eine Gemeinde im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
816 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38368
Vorwahl
05356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
2. Einwohnermeldeamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
3. Ordnungsamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
Gemeinde Mariental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36 zielt auf die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- oder gemischte Bebauung zwischen den Straßen Pappelallee und Hammer Straße sowie westlich und südlich der Gleisanlagen. Es fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. März bis 11. April 2022 statt, und die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 15. Februar 2022 erteilt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.