Die Gemeinde Mariental ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
816 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38368
Vorwahl
05356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
2. Einwohnermeldeamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
3. Ordnungsamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
Gemeinde Mariental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36 zielt auf die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- oder gemischte Bebauung zwischen den Straßen Pappelallee und Hammer Straße sowie westlich und südlich der Gleisanlagen. Es fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. März bis 11. April 2022 statt, und die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 15. Februar 2022 erteilt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.