Markgröningen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg und Bestandteil der Deutschen Fachwerkstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.865 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71706
Vorwahlen
07145, 07147
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichholzhof, Bruckmühle, EichholzerKlinge, Landesheim, Lettenbödle, ObereMühle, Ölmühle, Papiermühle, Raisershaus, Rotenacker, Schönbühlhof, Spitalmühle, Talhausen, TammerSee, UntereMühle, UnteresSchafhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
2. Ordnungsamt Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
3. Bürgerbüro Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
Gemeinde Markgröningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Markgröningen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Müchinger Straße 26" ist vom 10.02.2025 bis 12.03.2025 öffentlich ausgelegt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Küfergäßle" wurde in der Gemeindetatssitzung am 17.12.2024 aufgehoben.
- Der Bebauungsplan "Grabenstraße - Benzberg" ist kürzlich beschlossen und rechtskräftig geworden.
Alle aktuell gültigen Bebauungspläne und weitere Informationen können im BürgerGIS der Stadt Markgröningen eingesehen und heruntergeladen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.