Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Markgröningen

Markgröningen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg und Bestandteil der Deutschen Fachwerkstraße
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.865 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71706
Vorwahlen
07145, 07147
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichholzhof, Bruckmühle, EichholzerKlinge, Landesheim, Lettenbödle, ObereMühle, Ölmühle, Papiermühle, Raisershaus, Rotenacker, Schönbühlhof, Spitalmühle, Talhausen, TammerSee, UntereMühle, UnteresSchafhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

2. Ordnungsamt Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

3. Bürgerbüro Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Markgröningen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Müchinger Straße 26" ist vom 10.02.2025 bis 12.03.2025 öffentlich ausgelegt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Küfergäßle" wurde in der Gemeindetatssitzung am 17.12.2024 aufgehoben.
- Der Bebauungsplan "Grabenstraße - Benzberg" ist kürzlich beschlossen und rechtskräftig geworden.

Alle aktuell gültigen Bebauungspläne und weitere Informationen können im BürgerGIS der Stadt Markgröningen eingesehen und heruntergeladen werden.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.