Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Markgröningen

Markgröningen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg und Bestandteil der Deutschen Fachwerkstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.865 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71706
Vorwahlen
07145, 07147
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 71706 Markgröningen
Marktplatz 1, 71706 Markgröningen 71706 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Aichholzhof, Bruckmühle, EichholzerKlinge, Landesheim, Lettenbödle, ObereMühle, Ölmühle, Papiermühle, Raisershaus, Rotenacker, Schönbühlhof, Spitalmühle, Talhausen, TammerSee, UntereMühle, UnteresSchafhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

2. Ordnungsamt Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

3. Bürgerbüro Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
Gemeinde Markgröningen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Markgröningen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Müchinger Straße 26" ist vom 10.02.2025 bis 12.03.2025 öffentlich ausgelegt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Küfergäßle" wurde in der Gemeindetatssitzung am 17.12.2024 aufgehoben.
- Der Bebauungsplan "Grabenstraße - Benzberg" ist kürzlich beschlossen und rechtskräftig geworden.

Alle aktuell gültigen Bebauungspläne und weitere Informationen können im BürgerGIS der Stadt Markgröningen eingesehen und heruntergeladen werden.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.