Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Markgröningen

Markgröningen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg und Bestandteil der Deutschen Fachwerkstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.865 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71706
Vorwahlen
07145, 07147
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 71706 Markgröningen
Marktplatz 1, 71706 Markgröningen 71706 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Aichholzhof, Bruckmühle, EichholzerKlinge, Landesheim, Lettenbödle, ObereMühle, Ölmühle, Papiermühle, Raisershaus, Rotenacker, Schönbühlhof, Spitalmühle, Talhausen, TammerSee, UntereMühle, UnteresSchafhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

2. Ordnungsamt Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen

3. Bürgerbüro Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
Gemeinde Markgröningen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Markgröningen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Müchinger Straße 26" ist vom 10.02.2025 bis 12.03.2025 öffentlich ausgelegt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Küfergäßle" wurde in der Gemeindetatssitzung am 17.12.2024 aufgehoben.
- Der Bebauungsplan "Grabenstraße - Benzberg" ist kürzlich beschlossen und rechtskräftig geworden.

Alle aktuell gültigen Bebauungspläne und weitere Informationen können im BürgerGIS der Stadt Markgröningen eingesehen und heruntergeladen werden.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.