Marquartstein ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83250
Vorwahl
08641
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmhle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten, Schwaig, Sssen, Vogllug, Wuhrbichl, Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmühle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten
Adressen:
1. Gemeinde Marquartstein, Hauptstraße 1, 83250 Marquartstein
2. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Straße 31, 83278 Traunstein
3. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 8, 83278 Traunstein
Gemeinde Marquartstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.