Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marquartstein

Marquartstein ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83250
Vorwahl
08641
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein
Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein 83250 Bayern DE
Website
Ortsteile
Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmhle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten, Schwaig, Sssen, Vogllug, Wuhrbichl, Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmühle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten
Adressen:
1. Gemeinde Marquartstein, Hauptstraße 1, 83250 Marquartstein
2. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Straße 31, 83278 Traunstein
3. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 8, 83278 Traunstein
Gemeinde Marquartstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.