Reisbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
7780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94419
Vorwahlen
08734, 08735
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altersberg, Altmannsöd, Armöd, Asbach, Atzmannsberg, Aufeld, Bentlohn, Berg, Bergen, Breitenhof, Bruckmhl, Englmannsberg, Eschbaum, Failnbach, Fellbach, Giglberg, Gmeinhäusl, Granitz, Gröben, Haberskirchen, Hasenöd, Hiendlsöd, HilgenbacherHöh, Hinterstetten, Hochholzen, Höfen, Hötzendorf, Hornach, Labach, Lindberg, Lodersöd, Mais, Mooshäusln, Nackenberg, Neumhle, Niederreisbach, Oberkenading, Oberndorf, Paßbrunn, Perastorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reisbach
Hauptstraße 1
94419 Reisbach
2. Standesamt Reisbach
Hauptstraße 1
94419 Reisbach
3. Bürgerbüro Reisbach
Hauptstraße 1
94419 Reisbach
Gemeinde Reisbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.