Maxdorf ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Rhein-Pfalz-Kreis mit der Funktion eines Unterzentrums
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
7177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67133
Vorwahl
06237
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
2. Ordnungsamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
3. Standesamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
Gemeinde Maxdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Salzwedel arbeitet an der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf" für den Bau eines Solarparks. Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 69,3 Hektar, davon rund 55,46 Hektar als Sondergebiet, errichtet. Die Planung wurde nach Bürgerbeteiligung und Ortschaftsratsbeschlüssen optimiert, um die offene Ackerlandschaft im direkten Sichtbereich von Maxdorf zu erhalten und den Solarpark durch Hecken und Wälder landschaftsgerecht einzubinden. Die installierbare Gesamtleistung des Solarparks beträgt etwa 71,8 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 72 GWh. Der Projektentwickler Buß Solar GmbH hat die Projektrechte an die Solarpark Mahlsdorf-Maxdorf GmbH übertragen, die den Solarpark bauen und betreiben wird.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.