Maxdorf ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Rhein-Pfalz-Kreis mit der Funktion eines Unterzentrums
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
7177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67133
Vorwahl
06237
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
2. Ordnungsamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
3. Standesamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
Gemeinde Maxdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Salzwedel arbeitet an der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf" für den Bau eines Solarparks. Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 69,3 Hektar, davon rund 55,46 Hektar als Sondergebiet, errichtet. Die Planung wurde nach Bürgerbeteiligung und Ortschaftsratsbeschlüssen optimiert, um die offene Ackerlandschaft im direkten Sichtbereich von Maxdorf zu erhalten und den Solarpark durch Hecken und Wälder landschaftsgerecht einzubinden. Die installierbare Gesamtleistung des Solarparks beträgt etwa 71,8 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 72 GWh. Der Projektentwickler Buß Solar GmbH hat die Projektrechte an die Solarpark Mahlsdorf-Maxdorf GmbH übertragen, die den Solarpark bauen und betreiben wird.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung