Maxdorf ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Rhein-Pfalz-Kreis mit der Funktion eines Unterzentrums
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
7177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67133
Vorwahl
06237
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
2. Ordnungsamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
3. Standesamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
Gemeinde Maxdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Salzwedel arbeitet an der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf" für den Bau eines Solarparks. Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 69,3 Hektar, davon rund 55,46 Hektar als Sondergebiet, errichtet. Die Planung wurde nach Bürgerbeteiligung und Ortschaftsratsbeschlüssen optimiert, um die offene Ackerlandschaft im direkten Sichtbereich von Maxdorf zu erhalten und den Solarpark durch Hecken und Wälder landschaftsgerecht einzubinden. Die installierbare Gesamtleistung des Solarparks beträgt etwa 71,8 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 72 GWh. Der Projektentwickler Buß Solar GmbH hat die Projektrechte an die Solarpark Mahlsdorf-Maxdorf GmbH übertragen, die den Solarpark bauen und betreiben wird.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.