Maxdorf ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Rhein-Pfalz-Kreis mit der Funktion eines Unterzentrums
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
7177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67133
Vorwahl
06237
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
2. Ordnungsamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
3. Standesamt Maxdorf, Hauptstraße 1, 67133 Maxdorf
Gemeinde Maxdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Salzwedel arbeitet an der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf" für den Bau eines Solarparks. Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 69,3 Hektar, davon rund 55,46 Hektar als Sondergebiet, errichtet. Die Planung wurde nach Bürgerbeteiligung und Ortschaftsratsbeschlüssen optimiert, um die offene Ackerlandschaft im direkten Sichtbereich von Maxdorf zu erhalten und den Solarpark durch Hecken und Wälder landschaftsgerecht einzubinden. Die installierbare Gesamtleistung des Solarparks beträgt etwa 71,8 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 72 GWh. Der Projektentwickler Buß Solar GmbH hat die Projektrechte an die Solarpark Mahlsdorf-Maxdorf GmbH übertragen, die den Solarpark bauen und betreiben wird.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.