Mettmann ist die Kreisstadt des Kreises Mettmann im Niederbergischen Land
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
38.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40822
Vorwahlen
02104, 02058
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mettmann
Hauptstraße 2
40822 Mettmann
Kreis Mettmann
Hermann-Hesse-Straße 2
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Kaiserstraße 25
40822 Mettmann
Gemeinde Mettmann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Mettmann hat am 10. Januar 2025 eine öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 146 - Karpendeller Weg / August-Burberg-Straße 1. Änderung veröffentlicht. Ziel der ersten Änderung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes, um dort ein größeres Nutzungsspektrum zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.