Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Meßstetten

Meßstetten ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
10.766 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72469
Vorwahlen
07431, 07579, 07436
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten
Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten 72469 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meßstetten
Hauptstraße 1
78564 Meßstetten

2. Landratsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen

3. Gewerbeaufsichtsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
Gemeinde Meßstetten – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
- Die Stadt Meßstetten hat den Bebauungsplan für das Baugebiet Loh I abgeschlossen und den finalen Satzungsbeschluss im Februar 2024 gefasst. Das Baugebiet umfasst 1,43 Hektar und bietet Platz für 19 Wohnbauplätze. Die Gesamtbaukosten betragen etwa 1,6 Millionen Euro.

- Ein weiteres Baugebiet, Loh II, ist geplant und soll auf 2,86 Hektar 36 Grundstücke umfassen. Das Bebauungsplanverfahren für Loh II ist bereits im Gange.

- Im Stadtteil Unterdigisheim wurde das Baugebiet Wasserfuhr entwickelt, das seit 2015 existiert und aktuell keine freien Grundstücke anbietet. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet ist seit Oktober 2015 rechtskräftig.

- Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb hat das ehemalige Bundeswehrareal auf dem Meßstetter Geißbühl übernommen und plant dessen Umwandlung in einen nachhaltigen Industrie- und Gewerbepark. Für die ersten beiden Bauabschnitte sind 4,4 Millionen Euro bis 2025 eingeplant, und es sind umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit geplant.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.