Miltach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2305 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93468
Vorwahl
09944
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Htten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell, Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Hütten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Miltach
Rathausstraße 1
94568 Miltach
2. Finanzamt Cham
Bahnhofstraße 17
93413 Cham
3. Landratsamt Cham
Am Markt 1
93413 Cham
Gemeinde Miltach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.