Wiggensbach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
5056 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87487
Vorwahl
08370
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adelegg, Aichbaindt, Artho, Bachtels, Bailers, Blenden, Bracken, Braunen, Burg, Burgstall, Dörnen, Eckartsberg, Egg, Eggholz, Emmenried, Ettensberg, Felds, Feurers, Greiters, Grub, Haggen, Hahnenberg, Heckels, Herrenwies, Hinlings, Hino, Hinteregg, Hitzlo, Hörtwies, Hofs, Holdenried, Holzwart, Horns, Hubers, Kochs, Kolben, Kutten, Leuten, Liß, Maisenbaindt
Adressen:
1. Gemeinde Wiggensbach, Hauptstraße 1, 87487 Wiggensbach
2. Landratsamt Oberallgäu, Berliner Straße 9, 87527 Sonthofen
3. Finanzamt Kempten, Untere Wiesen 4, 87435 Kempten
Gemeinde Wiggensbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.