Mitterteich (bairisch: Miderdeich) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, zu der auch die beiden benachbarten Gemeinden Leonberg und Pechbrunn gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95666
Vorwahl
09633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Amesmhle, Dobrigau, Großbchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermhle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbchlberg, Kleinsterz, Kriegermhle, Mnchsgrn, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof, Amesmühle, Dobrigau, Großbüchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Kriegermühle, Münchsgrün, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof
Adressen:
1. Stadt Mitterteich
Rathausplatz 1
95666 Mitterteich
2. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Mitterteich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet "Projekt Solarpark Oberteich, bei der Bahn II" - öffentliche Beteiligung vom 16.10.2024 bis 18.11.2024
- 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten
- Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für das Sondergebiet "Solarpark Oberteich bei der Bahn II" - Bekanntmachung der Genehmigung
- Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für die 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - erneute öffentliche Beteiligung vom 08.07.2024 bis 22.07.2024
- Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ in Pleußen - Satzungsbeschluss, Inkrafttreten
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Tiny-House-Park am Bad“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.