Mitterteich (bairisch: Miderdeich) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, zu der auch die beiden benachbarten Gemeinden Leonberg und Pechbrunn gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95666
Vorwahl
09633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Amesmhle, Dobrigau, Großbchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermhle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbchlberg, Kleinsterz, Kriegermhle, Mnchsgrn, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof, Amesmühle, Dobrigau, Großbüchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Kriegermühle, Münchsgrün, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof
Adressen:
1. Stadt Mitterteich
Rathausplatz 1
95666 Mitterteich
2. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Mitterteich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet "Projekt Solarpark Oberteich, bei der Bahn II" - öffentliche Beteiligung vom 16.10.2024 bis 18.11.2024
- 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten
- Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für das Sondergebiet "Solarpark Oberteich bei der Bahn II" - Bekanntmachung der Genehmigung
- Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für die 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - erneute öffentliche Beteiligung vom 08.07.2024 bis 22.07.2024
- Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ in Pleußen - Satzungsbeschluss, Inkrafttreten
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Tiny-House-Park am Bad“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.