Mitterteich (bairisch: Miderdeich) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, zu der auch die beiden benachbarten Gemeinden Leonberg und Pechbrunn gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95666
Vorwahl
09633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Amesmhle, Dobrigau, Großbchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermhle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbchlberg, Kleinsterz, Kriegermhle, Mnchsgrn, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof, Amesmühle, Dobrigau, Großbüchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Kriegermühle, Münchsgrün, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof
Adressen:
1. Stadt Mitterteich
Rathausplatz 1
95666 Mitterteich
2. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet "Projekt Solarpark Oberteich, bei der Bahn II" - öffentliche Beteiligung vom 16.10.2024 bis 18.11.2024
- 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten
- Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für das Sondergebiet "Solarpark Oberteich bei der Bahn II" - Bekanntmachung der Genehmigung
- Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für die 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - erneute öffentliche Beteiligung vom 08.07.2024 bis 22.07.2024
- Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ in Pleußen - Satzungsbeschluss, Inkrafttreten
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Tiny-House-Park am Bad“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf