Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96268
Vorwahl
09266
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Angerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrn, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Httenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung, Schwärzdorf, Steinach, Veitenwustung, Wörlsdorf, Angerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrün, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Hüttenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz
2. Ordnungsamt Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz
3. Finanzamt Kronach
Am Stadtpark 1
96317 Kronach
Gemeinde Mitwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.