Mitwitz ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96268
Vorwahl
09266
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Angerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrn, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Httenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung, Schwärzdorf, Steinach, Veitenwustung, Wörlsdorf, Angerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrün, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Hüttenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz
2. Ordnungsamt Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz
3. Finanzamt Kronach
Am Stadtpark 1
96317 Kronach
Gemeinde Mitwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.