Mohrkirch (dänisch: Mårkær) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
970 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24405, 24392, 24891
Vorwahl
04646
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Appelberg, Baustrup, Böel-Möllmark, Bommerlund, Engdamm, Eslingwatt, Fischersteg, Fraulund, Hoskoppeln, Hye, Jordmoos, Kälberhagen, Katarinental, Kiesperdiek, Köhnholz-Ost, Kompagnie, Krämersteen, Langdeel, Mohrkirchmhle, Mohrkirchteich, Neuheim, Niekoppel, Nordschau, Norwegen, Pattburg, Pattburgfeld, Plattenhörn, Rggesgaard, Rggesmoor, Rggesnorgaard, Schmedeland, Schrixdorf, Schrixdorfstraße, Schweden, Spenting, Stennebek, Appelberg, Baustrup, Böel-Möllmark, Bommerlund
Adressen:
1. Gemeinde Mohrkirch
Hauptstraße 1
24321 Mohrkirch
2. Amtsverwaltung Schwansen
Am Markt 1
24326 Lütjenburg
3. Kreisverwaltung Plön
Wilhelmstraße 42
24306 Plön
Gemeinde Mohrkirch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.