Mohrkirch (dänisch: Mårkær) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
970 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24405, 24392, 24891
Vorwahl
04646
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Appelberg, Baustrup, Böel-Möllmark, Bommerlund, Engdamm, Eslingwatt, Fischersteg, Fraulund, Hoskoppeln, Hye, Jordmoos, Kälberhagen, Katarinental, Kiesperdiek, Köhnholz-Ost, Kompagnie, Krämersteen, Langdeel, Mohrkirchmhle, Mohrkirchteich, Neuheim, Niekoppel, Nordschau, Norwegen, Pattburg, Pattburgfeld, Plattenhörn, Rggesgaard, Rggesmoor, Rggesnorgaard, Schmedeland, Schrixdorf, Schrixdorfstraße, Schweden, Spenting, Stennebek, Appelberg, Baustrup, Böel-Möllmark, Bommerlund
Adressen:
1. Gemeinde Mohrkirch
Hauptstraße 1
24321 Mohrkirch
2. Amtsverwaltung Schwansen
Am Markt 1
24326 Lütjenburg
3. Kreisverwaltung Plön
Wilhelmstraße 42
24306 Plön
Gemeinde Mohrkirch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.