Mutlangen ist eine Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
6799 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73557
Vorwahl
07171
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Pfersbach, Pfersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
2. Ordnungsamt Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
3. Bürgerbüro Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
Gemeinde Mutlangen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mutlangen betreffen den Bebauungsplan Erlgasse-Ost, der am 25. November 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan umfasst eine detaillierte Begründung, einen Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung und weitere Anlagen zur Ersatzmaßnahmen und Baugrunduntersuchung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.