Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mutlangen

Mutlangen ist eine Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
6799 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73557
Vorwahl
07171
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen
Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen 73557 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Pfersbach, Pfersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen

2. Ordnungsamt Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen

3. Bürgerbüro Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
Gemeinde Mutlangen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mutlangen betreffen den Bebauungsplan Erlgasse-Ost, der am 25. November 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan umfasst eine detaillierte Begründung, einen Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung und weitere Anlagen zur Ersatzmaßnahmen und Baugrunduntersuchung.

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.